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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 25.06.2004


Gesetzliche Gleichberechtigung für Homo-, Bi- und Transsexuelle
AVIVA-Redaktion

Gesetzesänderungen gegen die Diskriminierung auf Grund sexueller Identität. Außerdem soll in der Jugendbildung für mehr Offenheit und Akzeptanz gearbeitet werden.




Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am Donnerstag, den 17. Juni 2004 ein Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität verabschiedet.
Die Verfassung von Berlin schreibt in Artikel 10 Absatz 2 vor, dass niemand wegen seiner oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Dieser Grundsatz ist nun mit dem Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität auf einfachgesetzlicher Ebene umgesetzt worden.

Dieses Antidiskriminierungsgesetz für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen ergänzt das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts auf Grund der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft.

Mit dem jetzt verabschiedeten neuem Gesetz wird durch einzelne Gesetzesänderungen das Diskriminierungsverbot der Verfassung in den gesellschaftlich relevanten , für die das Land die Gesetzgebungskompetenz hat, umgesetzt.

Das Gesetz zur Gleichberechtigung regelt z.B. im ersten Teil, dass alle Berliner Behörden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben aktiv dazu beitragen, dass niemand wegen seiner oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden darf.

Im zweiten Teil des Antidiskriminierungsgesetzes sind z.B. von der Reform auch das Ausführungsgesetz zum Kinder und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG), das Landesbeamtengesetz, das Personalvertretungsgesetz, das Berliner Hochschulgesetz und Richtergesetz betroffen.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht jetzt vor die ausserschulische Jugendbildung soll dazu beitragen Offenheit und Akzeptanz gegenüber der Lebensweise aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität auszubilden und zu fördern.

Paragraph 3 des neuen Antidiskriminierungsgesetzes legt fest, dass Personalräte auch die Aufgabe haben, die Akzeptanz gegenüber Menschen gleichgeschlechtlicher Orientierung zu fördern und darauf hinzuweisen, dass Benachteiligungen von Lesben und Schwulen, Bi- und Transsexuellen abgebaut werden.

Jugendsenator Klaus Böger sagt zum Antidiskriminierungsgesetz: "Rechtzeitig zum Nollendorfplatz-Straßenfest und dem Christopher Street Day zeigt Berlin, dass es weltoffen ist und dass wir aktiv gegen Diskriminierung vorgehen. Wir nehmen den Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes ernst".


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Beitrag vom 25.06.2004

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